Das Thema Datenschutz ist für praktische jedes Unternehmen relevant. Ein leichtfertiger Umgang oder sogar Missbrauch von Kundendaten schädigt nicht nur nachhaltig den Ruf eines Unternehmens, er kann auch zu empfindlichen Bußgeldern von bis zu 300.000,-- Euro führen. 

 

Unternehmen, bei denen mehr als 9 Beschäftigte Zugriff auf personenbezogene Daten haben, benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Bei Verstößen gegen diese Pflicht drohen Bußgelder von bis zu 25.000,-- Euro.

 

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragte muss nach dem BDSG über die erforderliche Fachkunde im Bereich des Datenschutzes verfügen. Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter unterliegt zudem erweiterten Kündigungsschutzbestimmungen.

 

Viele Unternehmen bevorzugen daher die Lösung über einen externen Datenschutzbeauftragten.

 

Unser Serviceunternehmen Berlin Data Consult (BDC) verfügt über die notwendige rechtliche Sachkunde und bietet flexible Lösungen zur Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten an.

Herr Rechtsanwalt Peer Fischer ist in verschiedenen Unternehmen als zertifizierter Datenschutzbeauftragter tätig und steht auch Ihrem Unternehmen in allen Belangen zum Thema Datenschutz sowie als externer Datenschutzbeauftrager zur Verfügung.

 

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Datenschutz haben sollten oder ein externen Datenschutzbeauftragten benötigen, können Sie uns gerne über das folgende Kontaktformular kontaktieren.

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BBP Rechtsanwälte

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Migliedschaften

Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein
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Mitglied in der deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V.
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Peer Fischer ist aufgenommen bei brainGuide